Eigentlich hatten wir diese Frage schon vor langer Zeit mit einem (relativ) klaren nein für uns beantwortet. Er ist teuer, unwirtschaftlich, macht Dreck und ist obendrein eigentlich ziemlich unnötig in einem hochgedämmten KFW-55 Haus.
Dazu dann noch die Probleme, die durch die gleichzeitige Nutzung von Lüftungsanlage und Kaminofen entstehen können: Bei Minustemperaturen friert das im Wärmetauscher entstehende Kondensat. Um das gefrorene Wasser wieder aufzutauen, unterbindet die Belüftungsanlage die Frischluftzufuhr, saugt jedoch weiter warme Luft aus dem Haus. Hierdurch entsteht im Haus ein Unterdruck, der unter normalen Umständen vollkommen ignoriert werden kann. Sobald alles abgetaut ist, wird die Frischluftzufuhr wieder aktiviert und die Lüftungsanlage gleicht den Unterdruck im Haus wieder aus. Wird nun jedoch ein Kaminofen im Haus betrieben, muss dieser unter allen Umständen raumluftunabhängig sein, da ansonsten Rauch und Abgase aus dem Kamin in den Wohnraum gesogen werden können. Aber selbst bei einem solchen Kaminofen muss man nachweisen, dass der entstehende Unterdruck nicht größer als 8 Pa werden kann, da wohl auch raumluftunabhängige Öfen nicht für einen höheren Unterdruck zugelassen sind.
Da dies bei unserer Lüftungsanlage nicht sichergestellt ist (zumindest stellt Stiebel Eltron kein entsprechendes Zertifikat aus), müssen nach Rücksprache mit unserem Bezirksschornsteinfeger weitere Mittel ergriffen werden um einen Unterdruck größer 8 Pa im Haus zu verhindern, bevor der Kaminofen abgenommen werden kann. Hier gibt es nun eigentlich zwei verschiedene Lösungen die von FingerHaus angeboten werden:
Entweder man verbaut einen sogenannten "Druckwächter" in der Nähe des Ofens der bei einem zu hohen Unterdruck Alarm schlägt und die Lüftungsanlage komplett abschaltet. Das hat neben den Recht hohen Kosten (ca 1600 Euro wenn von FingerHaus verbaut) den offensichtlichen Nachteil, das im ganzen Haus die Lüftung nicht mehr arbeitet. Wenn man also an einem schön kalten Sonntagmorgen schon früh den Ofen befeuert, hat man den ganzen Tag über keine Frischluft im Haus. Klar kann man ein Fenster öffnen und der dadurch entstehende Wärmeverlust ist auch nicht weiter tragisch, aber irgendwie missfällt mir der Gedanke, das die teure Lüftungsanlage im Winter dann umgenutzt rumsteht *lach*
Die wohl noch recht neue Alternative zum Druckwächter ist laut FingerHaus-Forum ein sogenanntes AirPlus-System, welches im Grunde eine rein mechanische Kontrolleinrichtung ist. Vereinfacht gesagt, wird im Schornstein eine Klappe verbaut die sich bei zu hohem Unterdruck öffnet und Luft ins Haus lässt um somit den Unterdruck auszugleichen. Für eine so simple Lösung sind die Kosten von knapp 1000 Euro (laut Forum) eigentlich immer noch unglaublich hoch, aber da auf diese Weise die Lüftungsanlage einfach weiter arbeiten kann und man sich um nichts weiter kümmern muss ist dies wohl doch eindeutig die bessere Lösung.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten (teuer, dreckig, unnötig) ist das ganze also auch noch ziemlich kompliziert ... trotzdem werden wir uns bei der Bemusterung wohl für einen Kamin entscheiden.
Warum können wir eigentlich gar nicht so genau sagen, es ist eher eine Entscheidung aus dem Bauch heraus. Wenn man Bekannte mit Ofen fragt, schwärmen sie (meist) in den höchsten Tönen; fragt man Bekannte die derzeit keinen Kaminofen haben, hört man genau die Punkte die wir oben aufgezählt haben. Wirtschaftlich gesehen ist es quatsch, auf der anderen Seite ist die Wärmepumpe bei extremen Minustemperaturen auch alles andere als effizient. Er macht Dreck, aber auf der anderen Seite wirkt das Wohn-/Esszimmer mit prasselndem Kaminfeuer viel gemütlicher. Er ist unnötig, und das bleibt er auch ... aber wir bauen das Haus ja nicht nur aus reiner Notwendigkeit, ein bisschen Luxus darf durchaus sein.
Bleibt noch abzuwarten, ob wir wirklich an alles gedacht haben und nicht noch unvorhergesehen Punkte in der Bemusterung zur Sprache kommen. Reinigungsklappe im Spitzboden, Ausmauerung hinter dem Kamin und Funkenschutzplatte für den Parkettboden sind eingeplant. Trittstufen und Ausstiegsfenster auf dem Dach sind laut unserem Schornsteinfeger nicht notwendig.
Unsere sehr sehr netten Verkaufsberater aus Wadern-Nunkirchen, haben es zum Glück ermöglicht, das wir auch noch nachträglich den entsprechenden FingerHaus Gutschein (Schornstein + Kaminofen für 3800€) nutzen können. Normalerweise gibt es diese Gutscheine nur vor der Unterschrift des Werkvertrages und auch nur über die Verkaufsberater. An dieser Stelle noch einmal vielen vielen Dank! Bleibt nur zu hoffen, dass bei der Bemusterung alles so klappt wie wir uns das vorstellen.
Montag, 20. Januar 2014
Bemusterung steht bevor
Schon kurz vor Weihnachten bekamen wir einen Termin für die Bemusterung mitgeteilt und in 2 Tagen geht es dann auch schon auf nach Frankenberg. Übers Wochenende haben wir noch schnell alle Möbel aus der digitalen Planung (Sweet Home 3D) in die von FingerHaus erstellten Möbelpläne übernommen und uns Gedanken über die Platzierung der verschiedenen Steckdosen, Lichtschalter, Brennstellen und Netzwerkdosen gemacht.
In verschiedenen Blog- oder Forumsbeiträgen habe ich bereits gelesen, dass manche Bauherren 60 oder mehr Steckdosen aufgemustert haben und zweifle daher ein wenig an der eigenen Planung. Bis auf ganz wenige Ausnahmen reichen uns die im Preisumfang enthaltenen Steckdosen eigentlich vollkommen aus. Pro Schlafzimmer können wir beispielsweise 5 Steckdosen im Raum verteilen, im Wohn- und Esszimmer insgesamt 8 Steckdosen. Da man an verschiedenen Stellen um (schaltbare) Mehrfachsteckdosen ohnehin nicht vorbeikommen wird, verzichten wir fast vollkommen auf Doppelsteckdosen in der Wand. Diese lassen sich ja auch nachträglich noch vergleichsweise einfach nachrüsten.
Nachdem nun auch die Installationspläne für die Küche heute morgen in unserem E-Mail-Postfach gelandet sind bleibt eigentlich nur noch ein letzte Frage zu klären: Kaminofen ja oder nein?
In verschiedenen Blog- oder Forumsbeiträgen habe ich bereits gelesen, dass manche Bauherren 60 oder mehr Steckdosen aufgemustert haben und zweifle daher ein wenig an der eigenen Planung. Bis auf ganz wenige Ausnahmen reichen uns die im Preisumfang enthaltenen Steckdosen eigentlich vollkommen aus. Pro Schlafzimmer können wir beispielsweise 5 Steckdosen im Raum verteilen, im Wohn- und Esszimmer insgesamt 8 Steckdosen. Da man an verschiedenen Stellen um (schaltbare) Mehrfachsteckdosen ohnehin nicht vorbeikommen wird, verzichten wir fast vollkommen auf Doppelsteckdosen in der Wand. Diese lassen sich ja auch nachträglich noch vergleichsweise einfach nachrüsten.
Nachdem nun auch die Installationspläne für die Küche heute morgen in unserem E-Mail-Postfach gelandet sind bleibt eigentlich nur noch ein letzte Frage zu klären: Kaminofen ja oder nein?
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Mittwoch, 15. Januar 2014
Bauantrag genehmigt ... irgendwie
Sooooo ... in den letzten Tagen und Wochen hat sich wirklich viel getan und ich kam aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht dazu den Blog immer auf dem aktuellen Stand zu halten ... daher versuche ich das jetzt mal in den nächsten Tagen wieder alles aufzuarbeiten.
Da wir unsere Baugenehmigung im Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO) beantragen konnten, gilt laut der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz:
Da wir bis zum 22.12. keine solche Benachrichtigung bekamen stand für uns fest, dass der Bauantrag somit genehmigt ist. Wir hofften nun Tag für Tag mit einem entsprechenden Schreiben in der Post, bzw. mit einem Anruf von der Stadtverwaltung. Wie in früheren Beiträgen ja bereits erwähnt, dürfen wir unser Grundstück erst nach dem Erhalt einer Baugenehmigung erwerben und wir müssen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Wert des Grundstücks zahlen. Da die Grundstücke immer zu Jahresbeginn neu bewertet werden und momentan Wertsteigerungen von ca. 10% pro Jahr nichts ungewöhnliches sind (eine Wertsteigerung haben wir ja letztes Jahr schon mitgemacht), waren wir natürlich etwas ungeduldig; auch wenn wir aufgrund der Weihnachtszeit und des Jahreswechsel nicht wirklich vor Anfang Januar mit einer Antwort rechneten.
Am 10. Januar wurden wir aber dann doch so langsam etwas hibbelig und konnten uns einen Anruf beim Bauaufsichtsamt nicht verkneifen. Nachdem ich insgesamt 3 mal an andere Personen weitergeleitet wurde, hatte ich dann endlich die entsprechende Verantwortliche in der Leitung. Hier wurde mir dann (nicht sonderlich freundlich) mitgeteilt, dass "das Gesetz es gar nicht vorsehen würde, dass man als Bauherr darüber informiert wird, wenn ein Bauantrag im Freistellungsverfahren genehmigt wird".
Da ich aber weder eine Eingangsbestätigung des Bauantrags, noch einen Bescheid über die Erteilung der Baugenehmigung habe, können wir nichts in unseren Unterlagen abheften und/oder an FingerHaus weiterleiten. Was ist denn wenn die Stadt die Unterlagen verlieren sollte ... sollte man da als Bauherr nicht noch in 20 Jahren belegen können, dass eine gültige Baugenehmigung für das Gebäude vorgelegen hat?
Auf Nachfrage teilte mir die "nette" Dame vom Amt dann mit, dass man als Bauherr sich doch bitte den Gesetzestext ausdrucken, durchlesen und mit den Unterlagen abheften solle ... vielen Dank auch für die freundliche Auskunft.
Ein Glück ist die Dame, welche für den Verkauf des Grundstückes verantwortlich ist, geradezu das genaue Gegenteil zu der eben geschilderten Person. Leider war sie zu Beginn des Jahres erkrankt und konnte sich daher nicht gleich um den Verkauf des Grundstücks kümmern. Sie hat sich dann jedoch gleich an ihrem ersten Arbeitstag nach überstandener Krankheit bei uns gemeldet und alles notwendige in die Wege geleitet: Notartermin für die Übertragung des Grundstückes ist am 31.01. ( Hurra! )
Da wir unsere Baugenehmigung im Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO) beantragen konnten, gilt laut der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz:
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Da wir bis zum 22.12. keine solche Benachrichtigung bekamen stand für uns fest, dass der Bauantrag somit genehmigt ist. Wir hofften nun Tag für Tag mit einem entsprechenden Schreiben in der Post, bzw. mit einem Anruf von der Stadtverwaltung. Wie in früheren Beiträgen ja bereits erwähnt, dürfen wir unser Grundstück erst nach dem Erhalt einer Baugenehmigung erwerben und wir müssen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Wert des Grundstücks zahlen. Da die Grundstücke immer zu Jahresbeginn neu bewertet werden und momentan Wertsteigerungen von ca. 10% pro Jahr nichts ungewöhnliches sind (eine Wertsteigerung haben wir ja letztes Jahr schon mitgemacht), waren wir natürlich etwas ungeduldig; auch wenn wir aufgrund der Weihnachtszeit und des Jahreswechsel nicht wirklich vor Anfang Januar mit einer Antwort rechneten.
Am 10. Januar wurden wir aber dann doch so langsam etwas hibbelig und konnten uns einen Anruf beim Bauaufsichtsamt nicht verkneifen. Nachdem ich insgesamt 3 mal an andere Personen weitergeleitet wurde, hatte ich dann endlich die entsprechende Verantwortliche in der Leitung. Hier wurde mir dann (nicht sonderlich freundlich) mitgeteilt, dass "das Gesetz es gar nicht vorsehen würde, dass man als Bauherr darüber informiert wird, wenn ein Bauantrag im Freistellungsverfahren genehmigt wird".
Da ich aber weder eine Eingangsbestätigung des Bauantrags, noch einen Bescheid über die Erteilung der Baugenehmigung habe, können wir nichts in unseren Unterlagen abheften und/oder an FingerHaus weiterleiten. Was ist denn wenn die Stadt die Unterlagen verlieren sollte ... sollte man da als Bauherr nicht noch in 20 Jahren belegen können, dass eine gültige Baugenehmigung für das Gebäude vorgelegen hat?
Auf Nachfrage teilte mir die "nette" Dame vom Amt dann mit, dass man als Bauherr sich doch bitte den Gesetzestext ausdrucken, durchlesen und mit den Unterlagen abheften solle ... vielen Dank auch für die freundliche Auskunft.
Ein Glück ist die Dame, welche für den Verkauf des Grundstückes verantwortlich ist, geradezu das genaue Gegenteil zu der eben geschilderten Person. Leider war sie zu Beginn des Jahres erkrankt und konnte sich daher nicht gleich um den Verkauf des Grundstücks kümmern. Sie hat sich dann jedoch gleich an ihrem ersten Arbeitstag nach überstandener Krankheit bei uns gemeldet und alles notwendige in die Wege geleitet: Notartermin für die Übertragung des Grundstückes ist am 31.01. ( Hurra! )
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